Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution Klimanotstand Kiel

  • Pro Jahr: 6% höhere Einspeisung erneuerbarer Energie in das Gas-und Wärmenetz
  • Pro Jahr: 6% energetische Gebäudesanierung
  • Pro Jahr: 6% Solarenergie-Ausbau auf allen nutzbaren Dachflächen
  • Sofort: Planungsbeginn von geschützten Radspuren auf mehrspurigen Straßen
  • Bis Ende 2019: Errichtung und Sanierung von Solaranlagen auf allen Schuldächern.
  • Bis 2020: Einführung eines 1€-Tickets
  • Bis 2022: autofreie Innenstadt 
  • Bis 2025: Umsetzung eines Mischkonzepts aus Stadtbahn und Stadtseilbahn
  • Bis 2030: Sperrung der Stadt für Autos mit Verbrennungsmotor
  • Bis 2035: klimaneutrales Kiel

Als Bürgerinitiative Klimanotstand Kiel fordern wir in Ergänzung zu unserer Resolution vom 16.05.2019 die folgenden Maßnahmen. Sie sollen sicherstellen, dass wir als Stadt Kiel bis 2035 klimaneutral werden, auch darüber hinaus unseren angemessenen Beitrag zur Einhaltung der planetaren Belastungsgrenzen leisten und mit gutem Beispiel vorangehen:

Steigerung der Lebensqualität und Sicherheit durch Verkehrs- und Mobilitätswende

Wir brauchen einen konsequenten Vorrang für den Umweltverbund aus ÖPNV, Radverkehr und Fußgänger*innen vor dem motorisierten Individualverkehr. 

Fahrradverkehr 

  1. Einrichtung und Priorisierung einer Grünen Welle für den Fahrradverkehr
  2. Verdoppelung der Gelder für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur
  3. Einrichtung einer geschützten Radspur pro Richtung (Protected Bike Lane) auf mehrspurigen Straßen und von geschützten Kreuzungen. Langfristig: Ausbau zu einer Premiumradroute. Sofortiger Umsetzungsbeginn auf dem Kronshagener Weg, der Eckernförder Straße, der Hermann-Weigmann Straße, wie von den Ortsbeiräten Mitte und Suchsdorf gefordert, und zusätzlich auf der Werftbahnstraße. Mittelfristige Umsetzung auf der Holtenauer Straße, der Hamburger Chaussee und weiteren, vielspurigen Straßen. Gewinnung des notwendigen Platzes durch eine Reduzierung von Parkraum oder Straßenspuren. 
  4. Verstärkter Ausbau von Fahrradstraßen. Bis Ende 2019: Baubeginn von Premiumradrouten und Schließung von Lücken im Radnetzsystem, insbesondere auf dem Ostufer.
  5. Ausführungsreife Planung von Fahrradschnellstraßen von der Stadt in jede angrenzende Gemeinde und von Fahrradtangenten zwischen den Stadtteilen bis 2020, Ausbau bis 2025. 
  6. Stärkung der Verbindung zwischen Ost- und Westufer, z. B. durch einen Radweg um die Hörn.
  7. Einführung von Tempo 30 in der gesamten Stadt, Umwandlung bisheriger 30er Zonen zu Fahrradstraßen. Öffnung möglichst aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr.
  8. Förderung kurzfristiger und langfristiger Leihsysteme für Fahrräder, Lastenräder und Fahrradanhänger. Bau von Fahrradstellplätzen und einem Umsteiger am ZOB bis 2019 bzw. 2020.
  9. Erhöhung der sicheren und wettergeschützten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder und Fahrradanhänger.
  10. Verstärkte Durchsetzung freier Radwege durch das Ordnungsamt und Aufstockung des notwendigen Personals. Falschparker werden nach dem Vorbild der Berliner Regelfälle sofort abgeschleppt.
  11. Aufhebung der restlichen Benutzungspflicht bei Radwegen
  12. Kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bussen, Bahnen und Fähren.

Fußverkehr 

  1. Durchgängige Barrierefreiheit auf Gehwegen
  2. Einführung von Zebrastreifen
  3. Grüne Welle auch für Fußgänger, längere Grünphasen.
  4. Verstärkte Durchsetzung freier Gehwege durch das Ordnungsamt und Aufstockung des notwendigen Personals. Falschparker werden nach dem Vorbild der Berliner Regelfälle sofort abgeschleppt.
  5. Attraktivere Gehwege und Fußgängerzonen durch bessere Instandhaltung, durchgängige Routenplanung, Bänke und Grünflächen.

Öffentlicher Personennahverkehr

  1. Erstellung eines Mischkonzepts von Stadtbahn und Stadtseilbahn bis 2020, Bau bis 2025. Fokus auf die Vernetzung der Stadtteile und die Anbindung der Kiel-Region. 
  2. Erhöhung der Taktung des ÖPNV, vor allem in die Kiel-Region, und insbesondere zu Randzeiten. Bessere Abstimmung der Taktung von Bahn und Bus.
  3. Verstärkter Einsatz von kleinen Anrufsammelbussen auf niedrig frequentierten Strecken.
  4. Ganzjährige Fahrtzeiten und Bedienen des Berufsverkehrs durch die Fähren. Einheitliche und abgestimmte Fähr- und Buspläne.
  5. Batterie- oder wasserstoffelektrischer Betrieb von Fähren und Bussen, auch Hybridantriebe sind nicht mehr neu anzuschaffen.
  6. Einführung eines 1 Euro-Ticket bis 2020, langfristig: kostenloser ÖPNV,
    Erweiterung der Tickets für die Kiel-Region.
  7. Einführung eines Kombitickets für Großveranstaltungen und Kulturveranstaltungen.
  8. Kostengünstige und funktionale Ausgestaltung der Mobilitätsstationen. Dabei sollen auch Mehrfachnutzungen, z. B. mit Klimaschutz-Anlaufstellen für das Quartier, umgesetzt werden.

Autoverkehr

  1. Ab sofort: autofreie Kiellinie, autofreie Kieler Woche, autofreie Wohnquartiere. Ein autofreier Sonntag pro Monat, beginnend zur europäischen Mobilitätswoche. Ab 2022: Autofreie Innenstadt. Ab 2030: Sperrung der Stadt für Verbrennungsmotoren.
  2. Verlagerung des Autoverkehrs auf den Stadtrand, mit anschließendem Umsteigen in ÖPNV.
  3. Ab sofort: Keine weiteren Neubauten von Kfz-Parkhäusern, außer bei Park&Ride am Stadtrand. Langfristig: Umwidmung von Parkhäusern zu Wohnhäusern oder Grünflächen.
  4. Entwicklung von Konzepten zur Abschaffung des Parkraumnachweises. Stellplatzschlüsselverordnung umkehren: Fahrradstellplätze statt Kfz-Stellplätze.
  5. Ab sofort: angemessene Bepreisung jedes Parkplatzes, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung. Rückbau von öffentlichen Parkplätzen um 4% pro Jahr.
  6. Straßen werden von außen nach innen umgeplant: zuerst Gehwege, dann Fahrradwege, dann Fahrbahnen. Mehr verkehrsberuhigte Bereiche und Shared Spaces.
  7. Verstärkter Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Autos, E-Bikes und Wasserstofftankstellen, besonders im Rahmen der Mobilitätsstationen.
  8. Rückbau von Erdgastankstellen, die die Beimischung von höheren Anteilen Wasserstoff ins Gasnetz aktiv verhindern. Keine Nutzung des bei korrekter Bilanzierung äußerst klimaschädlichen LNG, ob für PKW, LKW oder Schiffe.

Hafen und Flughafen

  1. Ab sofort: höhere Liegegebühren für Schiffe mit fossilen Antrieben. Ab 2035 sollen im Kieler Hafen keine fossilen Treibstoffe mehr getankt werden. In Kooperation mit den anderen Häfen ist dieser Standard möglichst auf den ganzen Ostseeraum auszudehnen. 
  2. Verpflichtende Landstromnutzung ab dem 24. Juni 2020.
  3. Keine Großfliegerei auf dem Flughafen Holtenau. Ab 2035 nur noch Nutzung mit klimaneutralen Treibstoffen (Strom, Wasserstoff).

Bauen und Stadtplanung

Diese Maßnahmen sind bei Neubauten und ohnehin stattfindenden Sanierungen sofort umzusetzen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass im Schnitt 6% des Kieler Gebäudebestands pro Jahr nach diesen Kriterien saniert werden. Über das kommunale Bau- und Planungsrecht hinaus ist das Landesbaurecht anzupassen. 

a) Auflagen für privates Bauen (sowohl Neubauten als auch Sanierungen, gewerbliche Flächen inbegriffen): 

  1. Verpflichtender Effizienzhaus 40-Standard, außer bei denkmalgeschützten Gebäuden 
  2. Ökologische Baustoffe sollen den Einsatz von Zement ersetzen. Dabei gilt die folgende Hierarchie:
    1. Bauen mit Negativemissionen, z.B. mit Holz aus ökologischer Bewirtschaftung
    2. Klimaneutrales Bauen, z.B. mit Stroh und Lehm
    3. Bauen mit niedrigen Emissionen, z.B. Textilbeton
  3. Neubauten sind energetisch optimal auszurichten 
  4. Baupflicht von erneuerbarem Strom oder Wärme (z.B. Solarenergie)
  5. Förderung von Dachbegrünung und Regenwassernutzung
  6. Mindestens 70% Grünflächen in Vorgärten. Die Entsiegelung bestehender Flächen ist nicht verpflichtend, wird aber gefördert. Verstärkter Bau von Gärten, Grünflächen und Fahrradstellplätzen in Innenhöfen, statt von Garagen und Stellplätzen.
  7. Verstärktes Ausweisen von Sanierungsgebieten – pro Jahr müssen mindestens 6% des Kieler Gebäudebestands nach den skizzierten Kriterien saniert werden.
  8. Autofreie Wohnanlagen im Neubau

b) Zusätzliche Auflagen für öffentliche Liegenschaften:

  1. Verwendung ökologischer Dämmstoffe 
  2. Bauen nach Triple Zero-Standard (keine Netto-Emissionen, kein Nettoenergieverbrauch, kein Abfall)
  3. Sofortiges Ausschöpfen aller Potentiale für Energieeffizienz und erneuerbarem Strom und Wärme, notfalls mit ÖPP. Bürgerenergieprojekte sind dabei zu bevorzugen.
  4. Bis Ende 2019: Versorgung mit 100% erneuerbarem Strom und Wärme
  5. Errichtung von Trenntoiletten zum verbesserten Phosphorrecycling 

c) Stadtplanung und städtebauliche Planung

  1. Förderung der Innenraumverdichtung, ab sofort keine Neuversiegelung von Grünflächen. Daher brauchen wir nach Möglichkeit Hochbau, insbesondere bei Supermärkten und anderen einstöckigen Gebäuden. 
  2. Förderung von Wohnformen und Wohnprojekte, die die durchschnittliche Wohnfläche pro Bewohner*in deutlich verringern (zurzeit 45 qm), besonders generationenübergreifendes Wohnen und alten- und behindertengerechtes Wohnen.
  3. Möglichst konsequente Vermeidung des Abreißens von Gebäuden, denn ein sehr großer Teil des Energieverbrauchs ist Graue Energie.
  4. Leitbild einer Fußgänger- und Fahrradgerechten Stadt der kurzen Wege
  5. Bedarfsgerechte und möglichst sparsame (Straßen-)Beleuchtung, gegebenenfalls unterstützt durch Sensorik bis 2022. Nächtliche Abschaltung der Werbebeleuchtung.
  6. Errichtung zentraler Regenwasserbecken
  7. Klärschlammpyrolyse statt Monoverbrennung, Rückführung des Klärschlamms in den Kohlenstoffkreislauf auch über 2021 hinaus.

Grünflächenplanung, Biodiversität und Ernährung

  1. Erhöhung des Baumbestandes, besonders von Obst- und Nussbäumen. Ausweisung von öffentlichen Urban Gardening-Flächen. Ausweitung von Grünflächen im ganzen Stadtgebiet.
  2. Umwidmung von Rasenflächen zu einmal jährlich gemähten Wiesen und Blühwiesen, Ausbau von Nisthilfen. Ökologische Aufwertung von Rand- und Mittelstreifen.
  3. Zusammenschluss der Grünflächen zu Biotopverbünden, die von den Bürger*innen möglichst fußläufig erreicht werden können.
  4. Abschaffung des Pestizideinsatzes durch das Grünflächenamt und die Pächter öffentlicher Kleingärten. 
  5. Renaturierung des Meimersdorfer Moors, des Kleinflintbeker Moors und Sprechhörner Bachs, des Moorseer Moors zur CO2-Bindung 
  6. Renaturierung von Feuchtgebieten: Kuhfurtsauniederung, Eiderniederung südlich Hammer, Eidertal südlich Meimersdorf, Stekendammsau, Kronsburger Au, Speckenbeker Au, Hasseldieksau, Strucksdiekau, Russeer Au
  7. Deklarierung historischer Wälder als Naturwälder
  8. Vorrang für regional-saisonal und ökologisch erzeugtes Essen in öffentlichen Einrichtungen, besonders bei tierischen Produkten
  9. Prüfung des Markthallenkonzepts

Strom und Wärme 

  1. Aktualisierung und Verbesserung des Solarkatasters, Information der Eigentümer geeigneter Dächer bis Ende 2020. Pro Jahr mindestens 6% Zubau von Photovoltaik und Solarthermie auf allen nutzbaren Dachflächen.
  2. Ausbau von erneuerbarem Strom und Wärme durch die Stadtwerke Kiel, besonders wo hohe Eigenbedarfe gedeckt werden können, wie im Hörnbad. Bis Ende 2019 sollen auf jedem Schuldach Solaranlagen errichtet bzw. saniert werden.
  3. Stadtweite Wärmeplanung für Bedarfe und potentielle Wärme- und Abwärmequellen. Ausbau des Wärmenetzes, gegebenenfalls mit Anschlusspflicht um die quartiersweise Erfassung sicherzustellen. Es ist zu prüfen, ob ausreichend Bedarfe für ein Kältenetz bestehen.
  4. Finanzielle Förderung der Einspeisung erneuerbarer Wärme ins Gas- oder Wärmenetz durch städtische Gelder oder durch Umlage auf die Endverbraucher*innen. Die ersten Einspeisevergütungen für Strom entstanden auf diese Weise durch die Städte Aachen und Hammelsburg. Bei einer Umlage muss durch Sozialtarife verhindert werden, dass finanziell Schwache getroffen werden. Mindestens 6% Zuwachs erneuerbarer Wärme pro Jahr im Gas- und Wärmenetz. 
  5. Prüfen einer Beteiligung an „Nutzen statt Abregeln“ / „zuschaltbaren Lasten“, also der Nutzung von überschüssigem Windstrom für Wärme und Verkehr
  6. Umrüstung von Gasnetz, Gaskraft- und -heizwerken für hohe Anteile, möglichst 100% Wasserstoff. Lange Investitionszyklen machen eine Umrüstung bereits bei der nächsten Sanierung nötig. Berücksichtigung der möglichen Nutzung von Liquid Organic Hydrogen Carrier (LOHC). Beseitigen von Erdgastankstellen und anderen Verbrauchern, die die Beimischungsquoten von Wasserstoff niedrig halten. Früher gab es im Stadtgas 60% Wasserstoffanteil, heute sind nur noch 2% erlaubt. Bei langfristig auszuschließender Nutzbarkeit von reinem Wasserstoff, ist eine kreislaufförmige Nutzung von CO2 umzusetzen. Die ökologische Verträglichkeit einer Wasserkühlung der Kraft- und Heizwerke zur Erhöhung des Wirkungsgrades ist zu prüfen.
  7. Energetische Nutzung von Biomasse nur, wenn Nutzung als Baustoff oder als Kompost nicht möglich ist. So kann z.B. die Nutzung von Knickschnitt geprüft werden. Einbeziehung von Umweltverbänden und Wissenschaft zu dem Themenkomplex „Biomassenutzung“ insgesamt. Information von Kaminnutzern mit dem Ziel der ausschließlichen Verbrennung von Restholz in Kaminen, notfalls Neubaumoratorium für Kamine.

Industrie, Handel und Gewerbe

  1. Ausbildung aller notwendigen Fachkräfte in allen Wirtschaftsbereichen für die klimaneutrale Wirtschaft von morgen. Initiation eines breiten Bündnisses/Dialogs von Betrieben, Fachhochschulen und Hochschulen, die sich dieser Aufgabe annehmen. 
  2. Ansiedlung von innovativen, grünen Unternehmen, Dialog mit etablierten und an Neuansiedlung interessierten Unternehmen zur klimaneutralen Ausgestaltung ihres Betriebs. Besondere Förderung des nachhaltigen Tourismus. Erstellen eines Green Business-Rankings.
  3. Verpflichtende Zertifizierung aller ansässigen Unternehmen nach ISO 14001 im Einklang mit dem Ziel Klimaneutralität bis 2035, besser 2030.
  4. Verteuerung der Müllgebühren für Unternehmen mit einem großen Umsatz. Überarbeitung etwa der Gesundheitsvorschriften zur Ermöglichung von ZeroWaste-Konzepten.
  5. Umsetzung einer klimaneutralen Kieler Woche. Erste Schritte können sein:
    100% erneuerbare Wärmeversorgung (und weiterhin 100% erneuerbarer Strom). Verbot der Plastiknutzung an der Förde. Umsetzung eines Ernährungskonzepts, das die Nutzung von biologischen und regionalen Produkten bevorzugt. Zentrale Anreise von Besucher*innen mit ÖPNV oder Shuttleservice, autofreie Kieler Woche und Veranstaltungsticket für den ÖPNV. Ermutigung etwa der Regattenteilnehmer*innen zur klimafreundlichen Anreise, etwa mit dem Schiff, statt dem Flugzeug. Umsetzung eines Konzepts Grüner Logistik für Auf- und Abbau, Prüfung innovativer Ansätze wie der Nutzung von Lastenrädern. 

Verwaltung und Fachkräfte

  1. Umfassende Prüfung der Finanzbedarfe und Finanzierungsmöglichkeiten der vorgeschlagenen Maßnahmen. Gegebenenfalls Beschluss eines Nachtragshaushalts. Streichung aller Investitions- und Fördermittel für fossile Infrastruktur oder Verbräuche durch die Stadt und Investment in Klimaschutz und Energiewende. Umsetzung des Divestments in einem ersten Schritt der Pensionsfonds bis Oktober 2019 (siehe Anhang). Das Divestment beinhaltet Institutionen mit städtischer Beteiligung, wie etwa den Sparkassen, oder dem Seehafen Kiel.
  2. Bis Ende 2019: Einrichtung eines eigenständigen Dezernats für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, das mit ausreichend Personal und Mitteln ausgestattet wird und verwaltungsübergreifend die Planung leitet und koordiniert. Prüfen der Einrichtung einer verwaltungsunabhängigen Energieagentur. Zusätzliches Einstellen von zunächst mindestens 6 qualifizierten Festangestellten für den Bereich Klimaschutz.
  3. Begleiten und Fördern von Formaten langfristiger Bürgerbeteiligung durch das Dezernat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Für die einzelnen Gebäudequartiere können aus der Bürgerschaft zusammengesetzte Lenkungsgruppen zusammen mit der Verwaltung die Energiewende vorantreiben. Themenbezogene Bürgerversammlungen und Bürgerbüros statt Ortsbeiräten stärken die Bürgerbeteiligung zusätzlich.
  4. Information der Bürger*innen über den Klimawandel und seine Bekämpfung in einer dauerhaften Aufklärungskampagne – konkret, sachbezogen und professionell.
  5. Klimaschutz als wichtigstes Kriterium bei allen Gesetzen, Verordnungen, Beschaffungen oder dem Ausrichten von Veranstaltungen. Generell das Bevorzugen von Lösungen die sich positiv auf Umwelt- und Artenschutz auswirken. 
  6. Erstellen und Einhalten eines umfassenden Konzepts zur klima- und umweltfreundlichen Beschaffung und entsprechendem Nutzungsverhalten. Ausschließliche Nutzung von E-Autos oder Fahr- und Lastenrädern als Dienstfahrzeugen, statt Verbrennungsmotoren. Vermeiden von Flugreisen (Alternativen sind z.B. Online-Konferenzen. Ausgleich per CO2-Zertifikate in Ausnahmefällen).
  7. Korrekte Bilanzierung aller Treibhausgase und Erstellen eines Maßnahmenpakets zur Schließung der entstehenden Lücke zum Klimaziel 2020. Methan wird mit veralteten 100-Jahres- Werten bilanziert (25 CO2-Äquivalente bzw. 28 CO2 eq; der aktuelle Wert beträgt 28-36 CO2 eq, bzw. im Mittel 34 CO2 eq laut IPCC und NASA). Bei Verwendung von mit unseren Klimazielen vereinbaren Zeiträumen, erhöht sich die Schädlichkeit für 30 Jahre auf geschätzt 60 CO2 eq, für 20 Jahre auf 86 CO2 eq. Dann gibt es – je nach Herkunft des Erdgases  – zurzeit  keinen Klimavorteil von Erdgas gegenüber Erdöl oder Steinkohle mehr. 

Information und Bürgerbeteiligung

Begleiten und Fördern von Formaten langfristiger Bürgerbeteiligung durch das Dezernat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.  Für die einzelnen Gebäudequartiere können aus der 

  1. Bürgerschaft zusammengesetzte Lenkungsgruppen zusammen mit der Verwaltung Klimaschutz vorantreiben. Themenbezogene Bürgerversammlungen und Bürgerbüros statt 
  2. Ortsbeiräten stärken die Bürgerbeteiligung zusätzlich.
  3. Information der Bürger*innen über den Klimawandel und seine Bekämpfung in einer dauerhaften Aufklärungskampagne – konkret, sachbezogen und professionell.